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Ist Ihnen durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden?
Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!
Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben? Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.
Der ESK organisiert dieses gemeinsame, koordinierte Vorgehen für Anleger. Bereits im Vorfeld einer klageweisen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden Informationen durch ESK gebündelt. Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zustande, werden Anleger - wenn möglich - für das gemeinsame klageweise Vorgehen im Rahmen von streitgenössischen Klagen gebündelt.
Der ESK sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des ESK, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Der ESK sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.
Für die einmalige Schutzgebühr in Höhe von € 39,00 (inkl. Mehrwertsteuer) gibt es folgende Leistungen:
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Kaufmännische und juristische Vorprüfung Ihres Falles
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Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente
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Prüfung ob Ansprüche bestehen Prüfung ob bereits ein Schaden entstanden ist
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Prüfung ob der Schaden bereits mit Erwerb der Anlage entstanden ist
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Feststellung gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten Prüfung der Erfolgsaussichten
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Prüfung ob verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen
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Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
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Bündelung der Ansprüche mit anderen Betroffenen um eventuell eine außergerichtliche Einigung herbeiführen zu können
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Organisation der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Organisation der Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Prüfung ob Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann
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Prüfung ob wir Ihre Forderung ankaufen können
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Prüfung ob persönliches Inkasso zum Einsatz kommen soll
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Schriftlicher Bericht über weitere Vorgehensweise mit Chancen, Risiko- und Kosteneinschätzung.
Hier können Sie sich anmelden!
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