Erstes Teilurteil zu Gunsten einer Anlegerin gegen die Garbe Logimac AG

Erstes Teilurteil zu Gunsten einer Anlegerin gegen die Garbe Logimac AG vor dem Landgericht Mannheim erstritten. Die Anlegerschutzkanzlei Seelig und Widmaier berichtet, dass es gelungen ist, vor dem Landgericht Mannheim feststellen zu lassen, dass eine Anlegerin ihre Beitrittserklärung zu einer Beteiligung aus dem Jahr 2004 an der Garbe Logimac AG wirksam widerrufen konnte.

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