Direkt zum Inhalt

Sie haben Fragen zur Sammelklage gegen HanseWerk?

Antworten finden Sie hier.

 
 
zurück zur Übersicht

Grundsätzliches

Worum geht es in dem Verfahren?

Die HanseWerk Natur GmbH (HanseWerk) ist ein Fernwärmeanbieter im Norden Deutschlands und betreibt dort etwa 150 Wärmenetze. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kund:innen fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt.

In den letzten Jahren kam es bei HanseWerk zu auffallend hohen Preissteigerungen und Beschwerden bei der Verbraucherzentrale. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein. Außerdem stellt HanseWerk die konkreten Preisberechnungen für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar dar.

 

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend zum 31.12.2020 anpasst. Es soll die Preise anwenden, die zu diesem Stichtag galten und die danach erfolgten Preiserhöhungen nicht berücksichtigen. Für die Kund:innen ergibt sich daraus jeweils ein Guthaben, welches das Unternehmen an sie auszahlen soll.

Außerdem soll das Gericht feststellen, dass HanseWerk keine weiteren Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Das ist wichtig, falls das Unternehmen in Zukunft versucht, neue Preiserhöhungen durchzusetzen.

 

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen.

Im Versorgungsgebiet Hohenlockstedt-Eichenring betrug der Arbeitspreis Ende 2020 noch 4,959 Cent/ kWh (brutto). Bis Ende 2022 erhöhte sich dieser schrittweise auf 29,11 Cent/ kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies nach Schätzungen des vzbv 3.500,00 Euro Mehrkosten in zwei Jahren.

 

Wer ist betroffen?

Die Klage betrifft Kund:innen von HanseWerk, die einen Fernwärmevertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Sie können mitmachen, wenn HanseWerk Ihnen gegenüber für die Anpassung der Arbeitspreise eine der folgenden Formeln verwendet (hat):

Bis Mitte 2022

               AP1 = AP0 + 50% x f1 x (NCG1-NCG0) + 50% x f2 x (EGIX1-EGIX0)

Bis Ende 2022

               AP1 = AP0 + 50% x f1 x (THE1-THE0) + 50% x f2 x (THE1-THE0)

Ab 2023

               AP1 = kalkulierter Basis-Arbeitspreis AP0

                            + 80% (K) Kostenentwicklung der im Wärmenetz vor Ort eingesetzten Energieträger

                            + 20 % (M) Marktpreisentwicklung auf dem Wärmemarkt

In den früheren Preisanpassungsschreiben können Sie sehen, ob HanseWerk Ihnen gegenüber mit den Faktoren NCG, EGIX und THE gearbeitet hat. Über die ab 2023 geltende Formel hat HanseWerk seine Kund:innen Ende 2022 informiert.

Nicht entscheidend ist, in welchem Versorgungsgebiet sie wohnen.

Sobald das Klageregister eröffnet ist, stellen wir einen Klage-Check bereit. Mit diesem können Sie dann ganz genau prüfen, ob Sie sich an der Klage beteiligen können.

Nähere Informationen finden Sie unter Teilnehmen.

 

Wie funktioniert die Sammelklage?

Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir gesondert unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.

zurück zur Übersicht

Termine

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden, wenn das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register öffnet. Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

zurück zur Übersicht

Teilnehmen

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Nein. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.

 

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Nach Einreichung der Klage entscheidet das Gericht über die Öffnung eines Klageregisters beim Bundesamt für Justiz. Sie können sich in das Klageregister eintragen und erhalten vom Bundesamt eine Anmeldebestätigung. Zur Unterstützung stellen wir Ihnen dann einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Dabei erhalten Sie Textbausteine für die Anmeldung und weitere Hinweise.

Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

 

Wie kann ich mich im Klageregister eintragen?

Das Bundesamt für Justiz stellt unter anderem ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie im Klage-Check erhalten.

 

Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz?

  • Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Die „Angaben zu Gegenstand und Grund“ sind für die wirksame Anmeldung sehr wichtig. Nutzen Sie den Klage-Check um einen passenden Textbaustein zu erhalten.
  • Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen.
  • Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.

 

Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?

Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet.

 

Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Abmelden können Sie sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.

 

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost.  Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.

 

Muss ich HanseWerk vor der Anmeldung zur Erstattung auffordern?

Sie müssen HanseWerk nicht vorher auffordern, Ihnen Beträge zu erstatten. Sie können direkt an der Klage teilnehmen. Es schadet aber auch nicht, wenn Sie HanseWerk auffordern, zu erstatten. Denn damit können Sie Verzug erzeugen und ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Zinsen erhalten.

 

Kann ich an der Klage teilnehmen, wenn ich zur Miete wohne und die Fernwärmekosten über die Betriebskosten zahle?

An der Klage teilnehmen kann nur, wer den Vertrag mit HanseWerk selbst abgeschlossen hat. Wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie Ihre:n Vermieter:in auf die Klage hinweisen. Möglicherweise kann er/ sie sich beteiligen. Sollte es zu einer Erstattung kommen, können Sie diese von ihm/ihr dann einfordern.

 

Können Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) an der Klage teilnehmen?

Grundsätzlich ist das möglich, wenn die WEG mit HanseWerk den Vertrag abgeschlossen hat. Hier kommt es aber auf Einzelheiten an. Näheres erfahren Sie, wenn Sie unseren Klage-Check nutzen.

 

Welche Versorgungsgebiete umfasst die Klage?

Für die Klage kommt es nicht darauf an, in welchem Versorgungsgebiet HanseWerk Sie mit Fernwärme beliefert. Entscheidend ist, dass das Unternehmen Ihnen gegenüber mindestens eine der unzulässigen Klauseln verwendet (hat).

Im Laufe des Verfahrens kann es passieren, dass das Gericht auf regionale Besonderheiten in den jeweiligen Gebieten abstellen will. Nur für diesen Fall werden wir in der ersten Instanz eine Eingrenzung auf die Versorgungsgebiete

•    Hamburg, Verbund Ost,
•    Hohenlockstedt-Eichenring und
•    Wahlstedt

vornehmen. Anwohner:innen der anderen Gebiete profitieren dann trotzdem von der Klage. Zu ihren Gunsten bleibt die Verjährung der Ansprüche während des Verfahrens gehemmt. Vor dem Bundesgerichtshof wird der vzbv in diesem Fall außerdem die Rechte für alle Betroffenen ungeachtet des Versorgungsgebiets weiterverfolgen.

 

Wann kann ich nicht an der Klage teilnehmen?

Wenn Sie mit dem Unternehmen bereits einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung abgeschlossen haben, können Sie an der Klage nicht mehr teilnehmen.

 

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden.

zurück zur Übersicht

Einzelheiten zur Anmeldung im Register

Welche Person soll sich unter II. für das Register anmelden?

Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat. Haben mehrere Personen den Vertrag inne, sollte jede eine Anmeldung für sich vornehmen.

Bei besonderen, anderen Konstellationen können Sie diese in dem Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter VII. darlegen.

 

Wen trage ich im Online-Formular unter IV. als Vertretung ein?

Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Auch wenn der vzbv die Musterfeststellungsklage als Kläger führt und die Interessen der Verbraucher:innen insgesamt wahrnimmt, ist er nicht der Vertreter einzelner Verbraucher:innen.

Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand.

Falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützen werden, geben Sie dies unter iV. an. Es ist sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls Sie einen solchen benannt haben.

 

Was gebe ich unter VI. zum „Gegenstand und Grund“ an?

Die korrekten Angaben in dem Feld „Gegenstand und Grund“ sind wichtig dafür, dass die Anmeldung wirksam ist. Deswegen sollten Sie bei den Angaben sehr sorgsam sein.

Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir Textbausteine vorbereitet. Nutzen Sie unseren Klage-Check um den für Sie passenden Text zu erhalten.

 

Was soll ich unter VII. in das Feld „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ eintragen?

Dieses Feld kann leer bleiben.

 

Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge habe?

Bitte melden Sie sich für jeden Vertrag einzeln an und füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.

 

Wo erhalte ich Unterstützung bei der Anmeldung?

Wenn Sie bei der Eintragung ins Klageregister Unterstützung benötigen, finden Sie diese in der Beratung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Dort übernehmen Rechtsexpert:innen die rechtssichere Eintragung in das Klageregister zum Preis von 35,00 Euro.

zurück zur Übersicht

Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Sammelklage angemeldet haben, können Sie von dem Ausgang des Verfahrens profitieren. Wir verfolgen zwei Ziele:

  • Leistung: Das Gericht soll HanseWerk zur Rückzahlung der überhöhten Beträge verurteilen. Dann muss das Unternehmen den Gesamtbetrag aller einzelnen Zahlungsansprüche der Verbraucher:innen an einen „Sachwalter“ zahlen. Dieser prüft anschließend für jede angemeldete Person ob sie berechtigt ist. Außerdem berechnet er, wie hoch der einzelne Anspruch ist und zahlt ihn aus.
     
  • Feststellung: Soweit das Gericht feststellt, dass HanseWerk seine Preiserhöhungen nicht auf die verwendete Formel stützen darf, erhalten Sie keinen direkten Zahlungsanspruch gegen das Unternehmen. Sie können sich aber auf das Urteil berufen, die Erstattung der überhöhten Beträge fordern und künftige Preiserhöhungen verweigern. Sollte sich Hansewerk auch nach einem Urteil uneinsichtig zeigen und auf erhöhten Preisen bestehen, kann das bedeuten, dass Sie ein weiteres Verfahren führen müssen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollten sie das tun.  

 

Welche Vorteile hat der Antrag auf Musterfeststellung?

Mit der Musterfeststellung ist abgesichert, dass HanseWerk auch in Zukunft keine Preiserhöhungen mehr aufgrund der verwendeten Formel vornimmt. Sollte es dennoch dazu kommen, binden die im Urteil getroffenen Feststellungen alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre weiteren Ansprüche entscheiden. Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens wegen weiterer Preiserhöhungen, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Sie es wesentlich einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Musterfeststellung kann außerdem verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Sammelklage beteiligen, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.

 

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und der Klage angeschlossen haben.

zurück zur Übersicht