Darum geht es
In den letzten Jahren kam es bei HanseWerk zu auffallend hohen Preissteigerungen und Beschwerden bei der Verbraucherzentrale. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein. Außerdem stellt HanseWerk die konkreten Preisberechnungen für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar dar.
Das Gericht soll im Kern feststellen, dass HanseWerk keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Ausgangspunkt dafür sind die Preise, die zum 31. Dezember 2020 galten. Wenn Sie Ihren Vertrag davor abgeschlossen haben, soll geklärt werden, dass die danach erhöhten Preise nicht gelten. Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben, ist der bei Vertragsschluss geltende Preis maßgebend und im Anschluss gegebenenfalls vorgenommenen Preiserhöhungen sollen als unwirksam festgestellt werden. Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben. Verbraucher:innen können Anspruch auch Nachzahlung von Hunderten bis Tausenden Euro haben.