Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

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Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Stadtsparkasse München schließen gerichtlichen Vergleich.
  • Rund 2.400 Prämiensparer:innen erhalten nachträglich Geld ausgezahlt.
  • Gericht informiert Sparer:innen schriftlich.
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Mit der Klage gegen die Stadtsparkasse München wollte der vzbv feststellen lassen, wie falsch berechnete Zinsen zu Prämiensparverträgen neu zu berechnen sind. Der nun im Vergleich mit der Sparkasse München festgelegte Ansatz liegt knapp unter dem von Bundesgerichtshof in einem anderen Verfahren zuletzt bestätigtem Maßstab mit der Zeitreihe WU9554. Betroffene Prämiensparer:innen, die sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen hatten, erhalten zwischen 0,85 und 8,15 Prozent ihres am Ende angesparten Guthabens nachgezahlt. Entscheidend ist dabei der Vertragsbeginn. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Vergleich auf Angemessenheit geprüft und genehmigt.

So profitieren Prämiensparer:innen vom Vergleich

Das Gericht informiert die Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, schriftlich über den Vergleich. Angeschriebene Kund:innen der Stadtsparkasse München müssen in der Regel nichts tun, um vom Vergleich zu profitieren. Sie erhalten ihre Zinsnachzahlung im Laufe dieses Jahres auf ein bei der Sparkasse geführtes Girokonto oder Konto zu ihrem Prämiensparvertrag überwiesen.

Wer nicht oder nicht mehr Kund:in der Stadtsparkasse München ist, muss in einem Zwischenschritt einen Nachweis erbringen, damit die Zinsnachzahlung zum Prämiensparvertrag ausgezahlt wird.

Wer nicht am Vergleich teilnehmen und stattdessen beispielsweise auf eigene Faust klagen möchte, kann nach Erhalt des gerichtlichen Schreibens eine Austrittserklärung gegenüber dem Gericht abgeben. 

Sollten 30 Prozent oder mehr der angeschriebenen Sparer:innen den Vergleich innerhalb der Frist von einem Monat ablehnen, wird der Vergleich aufgehoben und das gerichtliche Verfahren geht weiter. 

Verbraucherzentrale und Stadtsparkasse helfen bei Fragen 

Informationen mit Fragen und Antworten zum Verfahren finden Prämiensparer:innen auf www.sammelklagen.de/sskm und www.sskm.de/praemiensparen.
Wer im Register eingetragen ist und weitere Fragen zum Vergleich hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern oder die Stadtsparkasse München wenden. Diese beiden Stellen können keine Auskunft zu Prämiensparverträgen mit anderen Sparkassen erteilen.

  • Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern zum Ortstarif: 089/ 55 27 94 444 (Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr)
  • Kontakt zur Stadtsparkasse München: kundenzufriedenheit@sskm.de