Verbraucher:innen können Verträge mit nowenergy, primastrom und voxenergie vorzeitig beenden

Stand:
Die Unternehmen der primaholding-Gruppe belehren in Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzureichend über das Widerrufsrecht. Der vzbv prüft daher eine Sammelklage gegen die primaholding GmbH und bittet Betroffene, sich online unter www.sammelklagen.de/primaholding zu melden.
Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die primaholding GmbH mit ihren Energieanbietern nowenergyprimastrom und voxenergie belehren unzureichend über das Widerrufsrecht bei Strom- und Gaslieferungsverträgen.
  • Betroffene Kund:innen können den Vertrag vorzeitig beenden und bereits bezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen.
  • Der vzbv prüft eine Sammelklage gegen die Unternehmensgruppe. Betroffene können sich online unter www.sammelklagen.de/primaholding beim Verbraucherzentrale Bundesverband melden und bekommen dort Musterbriefe.
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Kunden können Abschläge vollständig zurückverlangen

Die Unternehmen haben nach Erkenntnissen des vzbv in Verträgen ihre Kund:innen nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher:innen können die Verträge somit widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Und nicht nur das: Verbraucher:innen können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.

vzbv prüft Sammelklage

Wegen der Ansprüche der Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, prüft der vzbv derzeit eine Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom oder voxenergie. Betroffene Kund:innen können sich unter www.sammelklagen.de/primaholding melden. Dort finden sie auch Musterbriefe, mit denen die Verbraucher:innen ihre Rechte geltend machen können.