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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Berliner Sparkasse

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Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse.

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Prüfen Sie jetzt, ob Sie bei der Musterklage gegen die Berliner Sparkasse mitmachen können.

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Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse.

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Aktuelle Termine

Anmeldungen sind nicht mehr möglich

Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.

Mündliche Verhandlung

Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.

offener Zeitpunkt

Prozessende

Das Kammergericht in Berlin urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.

 

Terminübersicht

 

 

 

Fragen und Antworten (FAQ)

Wer kann von der Klage profitieren?

Grundsätzlich können alle Kund:innen der Berliner Sparkasse von der Klage profitieren, für deren Girokonto Gebühren erhöht oder neu eingeführt wurden, ohne dass sie aktiv zugestimmt haben. Es muss sich um Privatkonten handeln, da die Musterfestfeststellungsklage nur für Verbraucher:innen wirkt.

Mit unserem Klage-Check können sich Verbraucher:innen online informieren, ob ihr Fall zur Klage passt.

Was kostet die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage?

Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Anwalt beauftragen. Falls Sie sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.