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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Kreissparkasse Stendal

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Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

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Alle Meldungen zur Musterfeststellungsklage gegen die Kreissparkasse Stendal.

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Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Kreissparkasse Stendal.

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Aktuelle Termine

zweite mündliche Verhandlung

Die zweite mündliche Verhandlung findet am 20.09.2023 statt.

Oberlandesgericht erlässt Urteil

Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.

offener Zeitpunkt

Prozessende

Das Verfahren wird durch Urteil oder Vergleich beendet.

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Kann auch ich von der Klage profitieren?

Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn

1) Sie bei der Kreissparkasse Stendal einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben

und

2) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“

 

Bitte beachten Sie, dass das Klagregister seit dem 31.08.2022 geschlossen ist und Sie sich nicht mehr neu zu der Klage anmelden können.

Telefonische Beratung unter (0345) 298 03 33

Dienstag (12. Mai) von 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch (13. Mai) von 10:00 bis 14:00 Uhr