Alle Fragen zur Klage gegen die Saalesparkasse

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen die Saalesparkasse.
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Worum geht es?

Die Stadt- und Saalkreissparkasse Halle und die Kreissparkasse Merseburg-Querfurt haben Verbraucherinnen und Verbrauchern ab den 1990er-Jahren Prämiensparverträge angeboten. Die Sparer sollten bei diesen nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern zusätzlich eine attraktive jährliche Prämie. Beide Geldhäuser schlossen sich später zur Saalesparkasse zusammen, die auch weiter Prämiensparverträge anbot.

Viele Verbraucher vertrauten der Sparkasse ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Nachdem die Saalesparkasse vor einigen Jahren begann, die Prämiensparverträge zu kündigen, rechnete die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt die Zinsansprüche nach. Das Ergebnis: Die von der Sparkasse zugesprochenen Zinsen lagen häufig um Tausende von Euro unter den Beträgen, die die Verbraucherzentrale errechnet hatte. Um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen, reichte der vzbv eine Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse ein.

Wer konnte sich an der Klage beteiligen?

An der Musterfeststellungsklage konnten sich alle Verbraucher beteiligen, die einen Sparvertrag mit

  • der Stadt- und Saalkreissparkasse Halle,
  • der Kreissparkasse Merseburg-Querfurt

oder

  • der Saalesparkasse

geschlossen haben.

Dieser Vertrag musste die Bezeichnung „S-Prämiensparen flexibel“ oder „flexibles S-Prämiensparen“ tragen und eine der folgenden Klauseln enthalten:

  • Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. _%, am Ende eines Kalender-/Sparjahres […]"

oder

  • „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit _% p.a. verzinst.“
Was ist das Ergebnis des Klageverfahrens?

Die Saalesparkasse hat die Zinsen, die den Sparer:innen zustehen, falsch berechnet. Das Gericht hat festgelegt, wie die Zinsen hätten berechnet werden müssen. Daraus ergeben sich Nachzahlungsansprüche der Verbraucher:innen. Nähere Informationen zum Urteil des Bundesgerichtshofs finden Sie in unserer News.

Wie konnte es zu der fehlerhaften Berechnung der Zinsen kommen?

Eine Bank darf in Verträgen vereinbaren, Zinsen während der Vertragslaufzeit zu ändern. Dafür muss sie allerdings klar formulieren, nach welchen Vorgaben die Zinsanpassung erfolgen wird. Dies hat die Sparkasse jedoch nicht getan. Sie hat Änderungsklauseln in den AGB verwendet, nach denen sie die Zinsen allein nach ihrem Belieben ändern konnte. Das benachteiligt die Sparer. Die Klauseln sind daher nicht wirksam und dürfen nicht angewendet werden.

Wie hoch sind die Zinsansprüche?

Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig werden den Betroffenen aber vierstellige Summen zustehen.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.

Ich habe an der Musterfeststellungsklage teilgenommen. Wie gehe ich nun weiter vor?

Lesen Sie dazu bitte die „Fragen und Antworten“  der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wann droht die Verjährung meines Anspruchs?

Wenn Sie an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, konnte während des Verfahrens keine Verjährung eintreten. Das gilt auch noch bis Ende des Jahres 2024.

Wenn Sie an der Klage gegen die Saalesparkasse nicht teilgenommen haben, verjähren Ihre Ansprüche in der Regel drei Jahre nach Beendigung des Vertrages, und zwar zum Jahresende. Wurde der Vertrag beispielsweise zum 31.3.2021 gekündigt, hätten Sie bis zum 31.12.2024 Zeit Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich habe einen Prämiensparvertrag bei einer anderen sachsen-anhaltinischen Sparkasse, die Problematik scheint mir aber dieselbe zu sein. Was kann ich tun?

Lesen Sie dazu bitte die „Fragen und Antworten“  der Verbraucherzentrale Sachsen.

Ich habe einen Prämiensparvertrag bei einer Sparkasse in einem anderen Bundesland, die Problematik scheint mir aber dieselbe zu sein. Was kann ich tun?

Handelt es sich um eine sächsische Sparkasse, so finden Sie Informationen auf der Webseite der Verbrauchzentrale Sachsen. Für andere Sparkassen bieten die Verbraucherzentralen Informationen und einen Musterbrief an, mit denen Sie Ihr Geld nachfordern können.