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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz

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Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Alle Neuigkeiten zur Klage

Aktuelle Meldungen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld- Südharz

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Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz.

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Aktuelle Termine

zweite mündliche Verhandlung

Die zweite mündliche Verhandlung findet am 20.09.2023 statt.

Oberlandesgericht erlässt Urteil

Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.

offener Zeitpunkt

Prozessende

Das Verfahren wird durch Urteil oder Vergleich beendet.

Terminübersicht

 

 

Fragen und Antworten (FAQ)

Kann auch ich von der Klage profitieren?

Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn

1) Sie bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz, bzw. einer der früheren Sparkassen Eisleben, Hettstedt, Mansfelder Land oder Sangerhausen

2) einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben

3) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“

Bitte beachten Sie, dass das Klagregister seit dem 31.08.2022 geschlossen ist und Sie sich nicht mehr neu zu der Klage anmelden können.