Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vermittlung von Finanzsanierungsverträgen / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten im Rahmen von Verträgen über die Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages.
Das Oberlandesgericht Celle hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen (Az. 11 UKl 1/25).