Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher in einem Inkassoschreiben zu Gunsten eines Dritten zur Zahlung von der Höhe nach unterschiedlicher Entgelten für nicht näher erläuterte „Telekommunikationsleistungen“ unter Bezugnahme auf angeblich bestehende Vertragsverhältnisse aufzufordern, wenn in Wahrheit der Verbraucher keinen Vertrag mit dem Dritten geschlossen hat, wie insgesamt geschehen in der Zahlungsaufforderung gemäß Anlage K 1.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher in einem Inkassoschreiben zu Gunsten eines Dritten zur Zahlung von „Mahnkosten“ in einer bestimmten Höhe aufzufordern, wenn dem Dritten derartige „Mahnkosten“, die die Beklagte mit dem Verbraucher nicht individualvertraglich vereinbart hat, in der genannten Höhe nicht entstanden sind, und wenn sich die Beklagte zum Hintergrund dieser „Mahnkosten“ auf die Angabe „Schadenersatz aus Vertrag“ beschränkt, wie insgesamt geschehen in der Zahlungsaufforderung gemäß Anlage K 1.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher in einem Inkassoschreiben zu Gunsten eines Dritten zur Zahlung von „Schadenersatz“ in einer bestimmten Höhe aufzufordern, wenn sich die Beklagte zum Hintergrund dieser „Mahnkosten“ auf die Angabe „Schadenersatz aus Vertrag“ beschränkt, wie insgesamt geschehen in der Zahlungsaufforderung gemäß Anlage K 1.