Forderungsdurchsetzung eines Inkassounternehmens / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Beitreibung von Forderungen falsche Auskünfte bei der Forderungsdurchsetzung erteilt.
Das Landgericht Mainz hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (Az. 12 HK O 36/25). Die Beklagte hat gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt.