Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen über die Abhaltung von Seminaren zur Ausbildung zum Heilpraktiker zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
- Das Seminar kann, wenn die kostendeckende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kurzfristig verschoben ... werden.
- Mit Ihrer Buchung erklären Sie ausdrücklich, dass die Durchführung der Schulungsmaßnahme bereits vor Ablauf einer etwaigen gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen soll.
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) und nur in dem Umfang, in dem der Schaden typischerweise vorhersehbar war.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
Das beantragt die Verbraucherzentrale in der Klagerweiterung vom 19.01.2026:
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen über die Abhaltung von Seminaren zur Ausbildung zum Heilpraktiker zu verwenden oder sich auf diese Klausel zu berufen:
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei organisatorischem oder betrieblichem Bedarf Änderungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere:
• ein Wechsel von Dozenten,
…
Diese Änderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Reduzierung der Teilnahmegebühr.