Klage gegen die Deutsche Post AG

Irreführende Werbung für Einschreiben

Der Anbieter bewarb das Einschreiben sinngemäß als sicheren Versandweg für Geld und Sachwerte ohne auf die Haftungsgrenze von lediglich 25 Euro bei Beschädigung oder Verlust hinzuweisen. 

Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
81 O 26/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Geht vor gegen

Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Erledigt durch Unterlassungserklärung der Post im Termin zur mündlichen Verhandlung.