Klage gegen die Stadtwerke Olbernhau GmbH
Entgelt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gem. § 34 Abs. 2 MsbG
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 9 UKl 1/25
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Dresden
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Sachsen
- Geht vor gegen:
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Stadtwerke Olbernhau GmbH
Am Alten Gaswerk 1
09526 Olbernhau
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
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Die Stadtwerke Olbernhau haben nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen das Preisblatt, mit dem das Entgelt für die vorzeitige Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem im Internet veröffentlicht war, auf den nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 MsbG angemessenen Betrag geändert. Außergerichtlich haben die Stadtwerke Olbernhau keine Unterlassungserklärung abgegeben. Deswegen hat die Verbraucherzentrale Sachsen beim OLG Dresden Unterlassungsklage erhoben. Im Verhandlungstermin vor dem OLG Dresden haben die Stadtwerke Olbernhau eine Unterlassungserklärung abgegeben und den Aufwendungsersatz gezahlt. Der Rechtsstreit wurde von beiden Parteien für erledigt erklärt.