Unzureichende Information über wesentliche Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung sowie über das Widerrufsrecht
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass Beklagte den Verbraucher zum Ende des Bestellprozesses auf ihrer Website nicht hinreichend transparent über die wesentlichen Eigenschaften einer von ihr angebotenen Dienstleistung sowie über das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers informiert.