Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die „Mitgliedschaft“ in einem Sportstudio zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen – habe ich gelesen und akzeptiert.
- Die Datenschutzerklärung – habe ich gelesen und akzeptiert.
- Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um die Laufzeit des ausgewählten Tarifs, maximal um zwölf Monate, wenn sie nicht bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in gekündigt wird.
- Möchte der Nutzer eine andere Person zum Training mitnehmen, ist ihr das nur nach vorheriger Anmeldung und mit erteilter schriftlicher Genehmigung gestattet.
- Für den Vertust haftet das Mitglied.
- Anschrift- und Kontoänderungen sind dem Club unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Durch Eingabe der Daten auf dem Webformular und anschließendes Klicken auf den Button „Jetzt Mitgliedschaft beantragen " beantragen Sie eine Mitgliedschaft in unserem Club.
- Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.