Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, minderjährige Verbraucher, die mit der Beklagten einen kostenpflichtigen, schwebend unwirksamen Abonnementvertrag geschlossen haben, für den Fall, dass der gesetzliche Vertreter den schwebend unwirksamen Vertrag nicht genehmigt hat, gleichwohl zur Zahlung der Vergütung unter Androhung rechtlicher Schritte sowie der Weitergabe der Angelegenheit an ein Inkassobüro, was zusätzliche Kosten für den minderjährigen Verbraucher bedeute, aufzufordern
wie insgesamt geschehen in der an die Verbraucherin XY gerichteten Zahlungsaufforderung der Beklagten nach Anlage K 7 in Bezug auf das „12 Monate Fastic Plus“-Abonnement zwischen dem 01.07.2025 bis 01.07.2026, Rechnungs-Nr.: …