Die Klägerin wendet sich gegen Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit untergeschobenen Abonnementverträgen in Bezug auf Dienstleistungen, die die Beklagte erbringt, nämlich
- die Bewerbung entgeltlicher Abonnementsverträge unter der wahrheitswidrigen Darstellung, es seien nur „wenige Test-Plätze frei“, in einer E-Mail, die die Beklagte durch Dritte versenden lässt
- das Anbieten von Dienstleistungen im Wege des Abonnements, ohne dass die Beklagte erläutert, welche Dienstleistung sie genau erbringen will
- das Anbieten von Dienstleistungen im Wege des Abonnements, ohne Verbraucher:innen unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung über den Gesamtpreis sowie über die Bedingungen des Abonnementvertrags in hervorgehobener Weise zu informieren