Unzulässige Vertragsverlängerung von Telekommunikationsvertrag um weitere 24 Monate innerhalb der Erstlaufzeit
Die Klägerin wendet sich wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Rahmen einer vereinbarten Mindestlaufzeit eines Vertrags über die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen von 24 Monaten mit dem Verbraucher eine Verlängerung um weitere (mindestens) 24 Monate vereinbart. Sie begehrt von der Beklagten außerdem Auskunft über den Umfang der angegriffenen Geschäftspraxis und Beseitigung des rechtswidrigen Zustands.