Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet die entgeltliche Durchführung diagnostischer genetischer Untersuchungen („DNA-Analyse“) anzubieten, sofern die Beklagte nicht über eine Zulassung als Ärztin verfügt, wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 2
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet für kosmetische Dienstleistungen in Form einer operativen plastisch-chirurgischen Behandlung mit einer vergleichenden Darstellung des Aussehens vor und nach dem Eingriff zu werben, wie geschehen
- auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 4, letzte Seite, und/oder
- auf dem Instagram-Profil der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 5, letzte Seite.,
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet für kosmetische Dienstleistungen zu werben und in diesem Zusammenhang Kundenbewertungen zu veröffentlichen, wenn die Beklagte den Verbraucher nicht darüber informiert, inwieweit die Beklagte sicherstellt, dass die Bewertungen nur von solchen Kunden stammen, die die von der Beklagten angebotenen Dienstleistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen haben, wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 1.