Kosten eines Parkverstoßes / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher über angeblich entstandene Kosten täuscht, die vom Verbraucher an die Beklagte wegen eines Parkverstoßes bzw. aus Verzug zu erstatten seien („Halterermittlung“ und „Mahnkosten“).
Das Landgericht Stuttgart hat die Klage der Verbraucherzentrale teilweise abgewiesen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.