Klage gegen Samsung Electronics, Verfahren II
Preiswerbung mit UVP / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 3-12 O 92/25
- Zuständiges Gericht:
- LG Frankfurt a.M.
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
-
Samsung Electronics GmbH
Frankfurter Str. 2
65760 Eschborn
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
-
- Standdatum:
-
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Haushalts- und/oder Unterhaltungselektronikgeräten unter Angabe eines Kaufpreises sowie eines gestrichenen Preises
- bei gleichzeitiger Bezugnahme auf eine angeblich existierende unverbindliche Preisempfehlung (“UVP“) und einer prozentualen Reduzierung anzubieten, wie konkret geschehen in Bezug auf das Angebot der Beklagten nach 1. Anlage K 1, Seite 2 und/oder
- bei gleichzeitiger Bezugnahme auf eine angeblich existierende unverbindliche Preisempfehlung (“UVP“) anzubieten, wie konkret geschehen in Bezug auf die Angebote der Beklagten nach Anlage K 3, Seite 3.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 03.07.2026, Az. 3-12 O 92/25vdie Beklagte antragsgemäß verurteilt.