Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verträgen über die „Beschaffung eines Finanzsanierungsvertrages"
Die Klägerin wendet sich gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten, die diese im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen in Form sog. „Finanzsanierungsverträge" verwendet.