Widerrufsrecht bei Bestellung eines Fahrrads / Anerkenntnisurteile ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei Verträgen im Fernabsatz behauptet, das Widerrufsrecht sei bei persönlicher Abholung weggefallen.
Vor dem Landgericht Heilbronn (Az. 21 O 96/25 KfH) ist ein Anerkenntnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.