GASAG AG: Betroffene können sich jetzt für Musterklage anmelden

Stand:
Gute Nachrichten für Verbraucher:innen, die in der letzten Heizsaison von den Neukundentarifen der GASAG betroffen waren: Der vzbv hat im August eine Musterfeststellungsklage eingereicht, für die sich Verbraucher:innen jetzt kostenfrei anmelden können. Das Kammergericht Berlin soll feststellen, dass die Preisspaltung der GASAG in der Grund- und Ersatzversorgung unzulässig war und Neukund:innen den wesentlich günstigeren Tarif für Bestandskund:innen erhalten müssen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher:innen können sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos für die Klage anmelden.
  • Verbraucher:innen können mit dem Klage-Check prüfen, ob sie sich für die Klage anmelden können.  Unter „Fragen & Antworten“ finden sie einen Textbaustein für die Anmeldung.
  • Je nach Verbrauch sind hunderte Euro Erstattung möglich.
Off

Neukund:innen zahlten mehr als doppelt so viel wie Bestandskund:innen

Die GASAG AG ist in Berlin für die Grund- und Ersatzversorgung der Haushalte mit Gas zuständig. In diese Art der Versorgung fällt jeder Berliner Haushalt, der keinen anderen Gasanbieter gewählt hat oder dessen ursprünglicher Gasversorger die Belieferung eingestellt hat. Bis zum Dezember 2021 galten dort für Neu- und Bestandskunden einheitliche Tarife. Ende letzten Jahres spaltete die GASAG ihre Tarife dann für mehrere Monate auf: Bestandskunden:innen zahlten weiterhin zirka sieben Cent je Kilowattstunde. Neukund:innen zahlten ab dem 2. Dezember 2021 dagegen über 18 Cent je Kilowattstunde: Mehr als das Doppelte. Ein Unterschied, der sich schnell auf hunderte von Euro summiert und für Verbraucher:innen existenzbedrohend sein kann. Erst zum 1. Mai 2022 beendete die GASAG diese Praxis.

Da der vzbv diese Preisspaltung für unzulässig hält, hat er am 16. August 2022 eine Musterfeststellungsklage erhoben. Das Berliner Kammergericht soll feststellen, dass die  GASAG auch Neukunden:innen zum Tarif der Bestandskund:innen hätte beliefern müssen. Wenn die Klage erfolgreich ist, können die betroffenen Verbraucher:innen die bereits gezahlten Mehrkosten von der GASAG erstattet verlangen.

Klage-Check bringt Klarheit

Die Webseite www.sammelklagen.de/gasag informiert über die Klage und beantwortet die wichtigsten Fragen. Mittels eines Klage-Checks können Verbraucher:innen prüfen, ob sie an der Klage teilnehmen können. Darin finden sich auch Textbausteine für die Anmeldung. Wer sich für den News Alert anmeldet, bleibt per E-Mail über das Verfahren informiert.

Die Verbraucherzentrale Berlin beantwortet Verbraucherfragen  zum Verfahren telefonisch zum Ortstarif unter 030 21485-190 (mittwochs und donnerstags von 10:00 - 14:00 Uhr).