Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Der Bundesgerichtshof wird über die Klage entscheiden.
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Darum geht es
Die GASAG ist in Berlin der Gasgrundversorger: Wer keinen anderen Anbieter gewählt hat (Grundversorgung) oder wen der einst gewählte Versorger nicht mehr beliefert (Ersatzversorgung), bezieht sein Gas automatisch von der GASAG. Lange Zeit galten in der Grund- und Ersatzversorgung einheitliche Tarife, die allenfalls je nach Verbrauch leicht variierten.
Ende 2021 spaltete die GASAG ihre Tarife dagegen auf: Wer bereits Kunde war, zahlte weiterhin zirka sieben Cent je Kilowattstunde. Wer ab dem 2. Dezember 2021 neu als Kunde/in hinzukam, musste über 18 Cent je Kilowattstunde zahlen. Mehr als das Doppelte. Dieser Unterschied summierte sich schnell auf Hunderte von Euro und viele Verbraucher:innen wissen nicht, wie sie das Geld aufbringen sollen. Der vzbv hält diese Preisspaltung für unzulässig. Die GASAG hätte auch Neukund:innen zum Tarif der Bestandskund:innen beliefern müssen.
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Termine
Dienstag, 16. August 2022 Wir klagen Der vzbv reicht beim Kammergericht in Berlin Musterfeststellungklage gegen die GASAG AG ein.
Montag, 26. September 2022 Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
Samstag, 26. November 2022 Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
Donnerstag, 20. März 2025 Letzte Chance zur Anmeldung Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
Freitag, 21. März 2025 Mündliche Verhandlung Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
Freitag, 21. März 2025 Kammergericht erlässt Urteil Das Kammergericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
Donnerstag, 15. Mai 2024 Revisionsverfahren GASAG lässt Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen.
offener Zeitpunkt BGH erlässt Urteil Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.
Weitere Fragen zum Verfahren?
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG
Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.