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Foto: vzbv unter Verwendung von Rawpixel – adobestock.com

 

Wir klagen für Sie
Eine Musterklage statt vieler Einzelklagen


 

Gemeinsam klagen:
Heißt das nun Sammelklage, Musterklage oder Massenklage?

Menschen, die mit Unternehmen streiten, sind oft überfordert. Denn Unternehmen sind besser organisiert, mächtiger als der einzelne Betroffene. Hinter Streitigkeiten mit Unternehmen steckt häufig mehr als ein Einzelfall: Banken berechnen die Sparzinsen ihrer Kund:innen falsch. Energieanbieter verschicken massenhaft unzulässige Preiserhöhungen. Autohersteller verkaufen Fahrzeuge, die mehr Schadstoffe ausstoßen als sie dürften.

Allen Fällen ist eins gemeinsam: Es sind viele Verbraucher:innen betroffen. Doch nicht jede:r von ihnen hat Mittel und Kraft, sich selbst gegen Unrecht zu wehren. Helfen kann dann eine Art Sammel- oder Massenklage. In Deutschland gibt es dafür die Musterfeststellungsklage, kurz Musterklage genannt. Sie bündelt die Geschädigten und klärt Rechtsfragen für alle einheitlich.

 


 

So kommen Sie zu Ihrem Recht:
die Musterfeststellungsklage

Verbraucher:innen können sich unseren Musterklagen kostenlos, risikoarm anschließen. Ein Verfahren kann mit einem Vergleich oder einem Urteil enden. Bei einem Vergleich erhalten die Teilnehmer:innnen direkte Entschädigungen; bei einem Urteil stellt das Gericht verbindlich Sachverhalt und Rechtslage fest.

Solange kein Vergleich erzielt wird, müssen Betroffene vorerst ihren Schadensersatz weiter individuell vor Gericht durchsetzen. Mit einer zugunsten der Verbraucher:innen entschiedenen Musterklage gelingt dies leichter.

 


 

Vorteile für Verbraucher:innen

✔ Kostenlos: Die Teilnahme an einer Klage ist für die geschädigten Verbaucher:innen kostenlos.

✔ Risikoarm: Die Musterfeststellungsklage fängt Prozessrisiken ab und entlastet Betroffene. Das kann die Entschädigung vereinfachen.

✔ Unkompliziert: Der vzbv führt das Verfahren als Kläger und kümmert sich um die Vertretung vor Gericht. Die Verbraucher:innen sind nicht selbst Partei des Verfahrens. Sie müssen sich keinen Rechtsbeistand suchen oder zu Terminen erscheinen.

✔ Verjährungshemmend: Schon die Erhebung einer Musterfeststellungsklage kann verhindern, dass die Ansprüche Betroffener verjähren. Dazu müssen sie sich nur der jeweiligen Klage anschließen und können dann den Ausgang des Verfahrens abwarten.

 

Antworten auf allgemeine Fragen zu Musterklagen

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Antworten auf allgemeine Fragen zur Anmeldung

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