Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Stand:
Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Hand auf einem Heizkörper

 

So profitieren Sie von der Klage gegen HanseWerk Natur:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen HanseWerk Natur mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 17. November 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen HanseWerk beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ein.
  • Mittwoch, 20. Dezember 2023
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Mittwoch, 12. Februar 2025
    Erste Mündliche Verhandlung
    Beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht findet der erste Verhandlungstermin statt. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • Aktuell
    Vergleichsverhandlungen
    Der vzbv führt Vergleichsverhandlungen mit HanseWerk mit dem Ziel direkter Erstattungen und der Vereinbarung, dass HanseWerk die bisherigen Preisänderungsklauseln künftig nicht mehr verwendet.
  • offener Zeitpunkt
    weitere mündliche Verhandlung
    Wenn die Vergleichsgespräche scheitern, wird das Oberlandesgericht weitere Termine zur mündlichen Verhandlung ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.


Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Die HanseWerk Natur GmbH (HanseWerk) ist ein Fernwärmeanbieter im Norden Deutschlands und betreibt dort etwa 150 Wärmenetze. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kund:innen fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. In den letzten Jahren kam es bei HanseWerk zu auffallend hohen Preissteigerungen und Beschwerden bei der Verbraucherzentrale.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein. Außerdem stellt HanseWerk die konkreten Preisberechnungen für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar dar.

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen. Im Versorgungsgebiet Hohenlockstedt-Eichenring betrug der Arbeitspreis Ende 2020 noch 4,959 Cent/ kWh (brutto). Bis ins Jahr 2023 erhöhte sich dieser schrittweise auf 38,039 kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies nach Schätzungen des vzbv 8.550,00 Euro Mehrkosten.

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat das Klageregister am 20. Dezember 2023 eröffnet. Seitdem können Sie sich für die Klage anmelden.


Aktuelle Meldung zur Klage

Auf einer Heizkostenabrechnung liegen Euroscheine und -Münzen und ein Kugelschreiber.

Klagen gegen E.ON und HanseWerk laufen als Musterfeststellungsklagen weiter

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Klagen gegen E.ON und HanseWerk als reine Musterfeststellungsklagen weiter und klärt auf diesem Weg wichtige Rechtsfragen. Damit sind die erfassten Ansprüche der betroffenen Verbraucher:innen umfassend vor Verjährung geschützt.