Sie haben Fragen zum Register des Bundesamtes für Justiz?
Allgemeine Informationen zum Klageregister
Was ist das Klageregister?
Im Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) werden alle erhobenen Musterfeststellungsklagen veröffentlicht. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Musterfeststellungsklagen finden Sie mit den Einzelheiten zu der jeweiligen Klage auf der Webseite des BfJ. Dort stehen jeweils unter Punkt 9 einer Klage auch Formulare für Anmeldung, Abmeldung und Änderungen zur Verfügung.
Was kostet die Anmeldung in das Klageregister?
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich mich zu einer Musterfeststellungsklage in das Klageregister eintragen lassen?
Nach dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage besteht am Tag vor der mündlichen Verhandlung die letzte Möglichkeit, einen Anspruch im Klageregister anzumelden. Eine deutlich frühere Anmeldung ist möglich und sinnvoll, da für eine etwaige Abmeldung das Geschäftszeichen des Bundesamtes für Justiz benötigt wird. Die Mitteilung dieses Geschäftszeichen erreicht Angemeldete mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung. Das Datum des ersten Termins einer Musterfeststellungsklage wird jeweils auch auf der Website des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemacht.
Wie kann ich mich einer Musterfeststellungsklage anschließen?
Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst muss der Verbraucher oder die Verbraucherin eine „Anmeldung zur Eintragung“ abgeben. Die Eintragung im Register wird anschließend durch das Bundesamt für Justiz vorgenommen. Sie wird per Briefpost bestätigt. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Alle bekannt gemachten Informationen zu einer Klage finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.
Die Anmeldung
Wie kann ich eine Anmeldung zur Eintragung abgeben?
Das Bundesamt für Justiz empfiehlt für eine schnelle Bearbeitung die Verwendung der Online-Formulare, die zu jeder veröffentlichten Klage bereitgestellt werden. Dort finden sich auch Ausfüllhinweise und weitere Informationen.
Kann ich den Antrag auch per E-Mail, Post oder Fax stellen?
Alle drei Wege sind möglich. Laut Gesetz ist lediglich die Textform vorgeschrieben. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) empfiehlt jedoch die elektronische Anmeldung per Online-Formular. Mit der Verwendung der Online-Formulare wird sichergestellt, dass der Antrag alle gesetzlich geforderten Pflichtangaben enthält.
Wie verwende ich das Online-Formular?
Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus und versichern auch „die Richtigkeit meiner Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen. Anschließend betätigen Sie den Button „senden“. Wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, wird die Anmeldung an das BfJ übertragen.
Wen trage ich im Formular unter II. als Vertreter ein?
Verbraucher benötigen für die Anmeldung zum Klageregister grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Vertreter. Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls "Verbraucherzentrale Bundesverband" / "vzbv" oder ähnliches als Vertreter ein. Der jeweils tätige Verband führt die Musterfeststellungsklage als Kläger. Er ist im Regelfall nicht Ihr Vertreter.
Nur falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützen werden, ist dies unter II. anzugeben. Es wäre sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt.
Bitte beachten Sie: Die Bestätigung über die Registereintragung wird auch an den Vertreter übersandt, falls ein solcher benannt wurde.
Was trage ich in das Feld "Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses" ein?
Beschreiben Sie hier bitte knapp den Sachverhalt, der Ihrem Fall zugrunde liegt. Erklären Sie dabei, inwiefern Ihr Anspruch oder Rechtsverhältnis von den im Klageregister veröffentlichten Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage abhängt. Rechtliche Ausführungen sind nicht erforderlich. Folgende Fragen sollten Sie dabei beantworten:
- Welcher Gegenstand ist betroffen?
- Welcher Vertrag liegt zugrunde?
- Wann war das Datum des Vertragsschlusses?
- Was ist passiert?
Beachten Sie auch die vom jeweils klageführenden Verband bereitgestellten Information zum Registereintrag.
Was soll ich in das Feld „Betrag der Forderung“ eintragen?
Dieses Feld kann leer bleiben.
In welchen Sprachen kann ich das Formular ausfüllen?
Bitte füllen Sie das Formular auf Deutsch aus.
Welche Unterlagen muss ich der Anmeldung beifügen?
Für die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Bitte übermitteln Sie mit Ihrer Anmeldung keine weiteren Dokumente. Diese werden nicht bearbeitet.
Nach der Anmeldung
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Bundesamt für Justiz verschickt nach der Eintragung eine schriftliche Bestätigung. Diese schriftliche Bestätigung erfolgt nur per Briefpost, nicht online oder per E-Mail. Mit der Bestätigung erhalten Sie ein Geschäftszeichen, unter dem Ihre Anmeldung eingetragen ist. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.
Wann erhalte ich die Bestätigung über die Eintragung?
Die Anmeldungen für das Register werden so schnell wie möglich bearbeitet. Abhängig von der jeweiligen Zahl der Anmeldungen können nicht alle Verbraucher zeitnah eine Bestätigung erhalten. Bitte beachten Sie, dass der vzbv keine Informationen zu dem Stand der Bearbeitung Ihrer Anmeldung hat. Wir können ihnen deshalb dazu keine Auskunft geben.
Sollte ich Adress- oder Namensänderungen mitteilen?
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändert, sollten Sie das dem BfJ mitteilen. Für die Mitteilung von Adress- oder Namensänderungen stellt das BfJ entsprechende Formulare zur Verfügung.
Kann ich mich wieder abmelden?
Sie können Ihre Anmeldung auch wieder zurücknehmen – dies ist allerdings nur bis zum „Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen Verhandlung“ möglich. Wenn Sie Ihre Anmeldung zurücknehmen wollen, müssen Sie dies also bis 24 Uhr des Tages tun, an dem vor dem Oberlandesgericht der erste Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet. Für die Rücknahme der Anmeldung stellt das Bundesamt für Justiz ebenfalls ein Online-Formular zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es für die fristgerechte Rücknahme auf den rechtzeitigen Eingang Ihrer Erklärung beim Bundesamt für Justiz ankommt.
Wie kann ich mich über den Fortgang eines Musterfeststellungsverfahrens informieren?
Hinweise und Entscheidungen des Gerichts werden im Klageregister veröffentlicht, wenn dies zur Information über den Fortgang des Verfahrens erforderlich ist. Alle Bekanntmachungen können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz einsehen. Der vzbv informiert über einen News-Alert über den Verlauf der Musterfeststellungsklagen, die er selbst führt.