primastrom und voxenergie wollen Preiserhöhungen zurücknehmen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Oktober 2022 gegen Preiserhöhungen der Energieanbieter primastrom und voxenergie geklagt. Nun haben die Unternehmen angekündigt, ihre Preiserhöhungen zurückzunehmen. Und zwar bei den Verbraucher:innen, die sich in den Klageregistern angemeldet haben. Noch nicht registrierte Betroffene können weiterhin aktiv werden und sich im Klageregister kostenfrei anmelden.
Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

 

Mitmachen lohnt sich

  • Verbraucher:innen, die sich in das jeweilige Klageregister eintragen, können von der Ankündigung der Unternehmen profitieren.
  • Betroffene können sich bis zur ersten mündlichen Verhandlung anmelden. Das Gericht kann den Termin jederzeit kurzfristig festlegen. Deswegen sollten Interessierte mit der Anmeldung nicht warten.
  • Der vzbv stellt auf seiner Seite Hinweise und einen Textbaustein für die Anmeldung bereit. Mit einem Klage-Check können Interessierte prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.
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Einfache Lösung für angemeldete Teilnehmer:innen

Primastrom und voxenergie haben angekündigt, für die an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Verbrauchern die einseitigen Preiserhöhungen zurückzunehmen und deren Rechnungen zu korrigieren. Soweit sich aus der Rechnungskorrektur Guthaben ergeben, sollen diese erstattet werden. Dies gelte sowohl für die ehemaligen Kunden der Unternehmen als auch für die Bestandskunden.

Für die bereits bis Februar 2023 bei primastrom beziehungsweise bis Januar 2023 bei voxenergie in das Klageregister eingetragenen Verbraucher seien die Korrekturen und Erstattungen nach Angaben der Unternehmen bereits veranlasst.

Aber auch bei allen sonstigen Verbraucher:innen, die sich danach in die Klageregister eingetragen haben oder dies noch tun werden, sollen die Korrekturen erfolgen.

Durch eine Anmeldung im Klageregister haben damit sowohl Bestands- als auch Altkunden eine schnelle und einfache Möglichkeit, ihr Geld zurückzuerhalten bzw. ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortzuführen.

Der vzbv treibt die Verfahren juristisch weiter voran. Ein News-Alert informiert darüber, wie es weitergeht.