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Sammelklage wegen Amazon Prime Video: "Nein" zu höherer Werbequote

Amazon hatte im Februar die Werbequote für Prime Video einseitig erhöht und einige Funktionen gestrichen. Nur gegen eine monatliche Zahlung von 2,99 Euro können Kunden:innen den Vertrag mit der bisherigen Werbequote weiterführen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das für unzulässig. Mit einer Sammelklage will sie Geld für Betroffene zurückholen. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime Video hatte, kann sich nun kostenfrei für die Klage anmelden.

  • Pro Einzelfall geht es um etwa 36 Euro auf ein Jahr gerechnet. Der Betrag erhöht sich bei einer Verfahrensdauer von vermutlich mehreren Jahren.
  • Verbraucher:innen, die vor dem 5. Februar 2024 ein Abo für Amazon Prime Video hatten, können sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ ) kostenfrei anmelden.
  • Verbraucherzentrale hilft bei der Anmeldung. Interessierte können Termine online oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 vereinbaren.

„Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, den Grund für die Klage. Amazon hätte seine Kunden vorher fragen müssen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits am 15.03.2024 auf Unterlassung in dieser Sache gegen Amazon Digital Germany GmbH geklagt.