Vodafone: Verbraucher:innen können sich jetzt kostenlos für Klage anmelden

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Fünf Euro mehr pro Monat: Vodafone-Kund:innen müssen seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet- und Telefonanschlüsse mehr bezahlen. Ohne rechtliche Grundlage, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und reichte Sammelklage ein. Betroffene können sich ab sofort für die Klage im Register des Bundesamts für Justiz (BFJ) anmelden. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucher:innen können mit dem Klage-Check prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.
  • Verbraucher:innen müssen sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden. Der Klage-Check erzeugt Textbausteine, die sie bei der Anmeldung nutzen können.
  • Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt Teilnehmer:innen vor der Verjährung ihrer Ansprüche.
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Vodafone-Kund:innen, die Internet und/oder Telefon aus der Wand bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind, können sich der Klage kostenlos anschließen. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind nicht Teil der Klage. Verbraucher:innen machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check. Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert.

Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur Vodafone-Sammelklage anmelden.

Die neue Sammelklage

Mit der neu eingeführten Sammelklage erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfall einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.