Das Wichtigste in Kürze
- Nutzer:innen dürfen nach Ansicht des vzbv jederzeit kündigen.
- vzbv hält Verlängerungsklauseln für unwirksam.
- Betroffene können zum Teil auf hunderte Euro Erstattung hoffen.
Parship muss Nutzer:innen gehen lassen
Verbraucher:innen müssen sehr private und intime Angaben machen, um die Online-Partnervermittlung unter www.parship.de nutzen zu können. Vertrauen in den Anbieter ist daher das A und O. Für derartige Verträge sieht das Gesetz vor, dass man sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Parship lehnt dies ab. Der vzbv möchte nun verbindlich klären lassen, dass die Nutzer:innen den Vertrag fristlos kündigen dürfen.
Ein weiteres Ärgernis ist, dass sich die Verträge frühzeitig um ein Jahr verlängern. Die Verbraucher:innen haben daran in der Regel kein Interesse und müssen trotzdem hunderte Euro an Parship zahlen. Der vzbv hält auch dies für rechtswidrig.
Sie können bald an der Klage teilnehmen!
Verbraucher:innen können sich der Klage in wenigen Wochen kostenlos anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat. Schon jetzt können Sie mit dem Klage-Check prüfen, ob sich Ihr Fall für die Klage eignet.
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Verbraucher:innen, die individuelle Hilfe benötigen, können die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. Beschweren können sie sich über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen