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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen DAZN

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Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.

 

Alle Neuigkeiten zur Klage

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Sammelklage gegen DAZN.

 

Meldungen

Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen DAZN.

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Aktuelle Termine

Wir klagen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen DAZN ein.

offener Zeitpunkt

Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden

Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.

offener Zeitpunkt

Mündliche Verhandlung

Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.

Terminübersicht

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Wer ist betroffen?

Die Klage erfasst Verbraucher:innen, die diese Kriterien erfüllen:

  • Sie haben eine Preiserhöhung 2021 und/oder 2022 erhalten.
  • Der Vertrag mit DAZN Limited  bestand schon vor der jeweiligen Preiserhöhung.
  • Sie haben der Preiserhöhung oder einem neuen Vertragsmodell nicht zugestimmt.
  • Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland.

Wir stellen Ihnen zur Registeröffnung einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können.