Darum geht es
Eventim gilt als Marktführer beim Verkauf von Tickets und der Vermarktung von Musik-, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, beauftragt der jeweilige Veranstalter das Unternehmen oft auch mit der Rückabwicklung des Ticketkaufs. Viele Verbraucher:innen haben sich über das Verhalten von eventim bei Rückerstattungen bei den Verbraucherzentralen beschwert. Eventim zahlt häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurück und behält einzelne Preisbestandteile ein. Aus unserer Sicht muss Eventim Verbraucher:innen den vollständigen Ticketpreis erstatten. Wie hoch die offenen Beträge sind, hängt vom Ticketpreis ab. Das können wenige Euro sein, aber auch hohe zweistellige Summen.