Klage gegen Telekom Deutschland GmbH I
Irreführung über Surfgeschwindigkeit abhängig vom verbrauchten Datenvolumen / Versäumnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 87 O 44/24
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Köln
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
-
Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Vermarktung eines Mobilfunkvertrags mit einer Datenvolumenmenge mit einer bestimmten Surf-Geschwindigkeit („10 GB – 5G Highspeed Internet“) werben lässt, die die Beklagte ausweislich ihres Produktinformationsblatts nicht einhalten möchte.
Das Landgericht hat antragsgemäß Versäumnisurteil gegen den Anbieter erlassen (Az. 87 O 44/24).