Klage gegen Amazon
Werbung mit Preisermäßigungen, ohne auf den eigenen günstigsten Preis der letzten 30 Tage Bezug zu nehmen / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Amazon EU S.à.r.l.
Marcel-Breuer-Straße 12
80807 München
Deutschland
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit gestrichenen Preisen und beworbenen Rabatten unlauter wirbt, indem diese gestrichenen Preise und Rabatte nicht auf den eigenen niedrigsten Preis der Beklagten aus den letzten 30 Tagen Bezug nehmen.
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 HK O 13950/24) die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München (Az. 29 U 2472/25 e) eingelegt.