Klage gegen Rewe Markt GmbH, Verfahren II
Irreführende Werbung mit Ursprungsland von Honig / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 81 O 67/24
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Köln
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Rewe Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Honig mit dem Hinweis „Ursprungsland Deutschland“ wirbt, obwohl das beworbene Produkt, aus einer Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern besteht.
Die Beklagte wurde vor dem Landgericht Köln (Az. 81 O 67/24) antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Hiergegen hatte Rewe Berufung zum Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 87/25) eingelegt, die Berufung wurde zurückgenommen.