Klage gegen Vattenfall Europe Sales GmbH
Irreführung über Berechnung der Preise im Hinblick auf die Höhe der Umsatzsteuer / Versäumnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
406 HKO 134/24
Zuständiges Gericht:
Landgericht Hamburg
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Vattenfall Europe Sales GmbH
Überseering 12
22297 Hamburg
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen über eine Senkung von Preisen bei der Belieferung von Gas unzutreffend informiert, indem sie bei der Angabe der künftigen neuen Preise den Einschluss einer Umsatzsteuer i.H.v. 19% behauptet, obwohl die von ihr errechneten Preise tatsächlich auf einer Umsatzsteuer von nur 7% beruhen, so dass die Verbraucher:innen über die Höhe, der künftig zu zahlenden Preise getäuscht werden.
Gegen den Anbieter ist am 25.03.2025 antragsgemäß ein Versäumnisurteil ergangen (Az. 406 HKO 134/24).