Klage gegen HelloFresh, Verfahren II

Abbuchung ohne Autorisierung sowie Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Lebensmittel und überhöhte „Mahngebühren“ / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 5 U 81/25
Zuständiges Gericht: KG Berlin
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
Prinzenstr. 89
10969 Berlin
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Belieferung von Lebensmitteln grundlegende Verbraucherschutzvorschriften verletzt, nämlich 

  • ohne Autorisierung des Verbrauchers Abbuchungen vornimmt,
  • zur Bezahlung nicht bestellter Lebensmittel auffordert und
  • Zahlungsaufforderungen versendet und dabei überhöhte Mahnkosten geltend macht.

Das Landgericht Berlin II (Az. 91 O 5/25) hat die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Hiergegen hat die Beklagte Berufung zum Kammergericht Berlin (Az. 5 U 81/25) eingelegt.