Klage gegen H&P Forderungsmanagement GmbH

Geltendmachung von Inkassokosten ohne vorherige Zahlungsaufforderung und ohne ausreichende Erläuterung dieser Kosten / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 41 HK O 6/25
Zuständiges Gericht: Landgericht Dresden
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

H&P Forderungsmanagement GmbH
Loschwitzer Str. 50
01309 Dresden
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einen Verbraucher in unzulässiger Weise zur Zahlung von Inkassokosten neben einer Hauptforderung (Schadenersatz aus einem Wasserschaden) auffordert, ohne dass der Verbraucher zuvor zur Zahlung gemahnt wurde, und ohne dass die Beklagte den Entstehungsgrund für die Inkassokosten benennt.

Das Landgericht Dresden hat in seinem Urteil bestätigt, dass die Beklagte gegen § 13 a RDG die gebotenen Informationen nicht erteilt hat, insbesondere nicht den Forderungsgrund der Inkassokosten erläutert hat (Az. 41 HK O 6/25).