Klage gegen 1N Telecom, Verfahren VI

Behaupteter Anbieterwechselauftrag / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I-20 U 52/26
Zuständiges Gericht: OLG Düsseldorf
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

1N Telecom GmbH
Flughafenstraße 103
40474 Düsseldorf
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
No
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, der Verbraucher hätte der Beklagten einen Auftrag zum Zwecke eines Providerwechsels erteilt, wie geschehen im Schreiben der Beklagten vom 29.08.2024 (Anlage K 1), wenn der Verbraucher einen solchen Auftrag weder selbst noch durch Dritte erteilt hat. 

Das Landgericht Düsseldorf hat antragsgemäß zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden, das Urteil (Az. 38 O 37/25) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.