Klage gegen Park & Control

Kosten eines Parkverstoßes / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 2 U 10/26
Zuständiges Gericht: OLG Stuttgart
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Park & Control PAC GmbH
Luftfrachtzentrum 605/6 (Ebene 6)
70629 Stuttgart
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher über angeblich entstandene Kosten täuscht, die vom Verbraucher an die Beklagte wegen eines Parkverstoßes bzw. aus Verzug zu erstatten seien („Halterermittlung“ und „Mahnkosten“).

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 06.02.2026 (Az. 38 O 36/25 KfH) die Klage der Verbraucherzentrale teilweise abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat Berufung zum OLG Stuttgart eingelegt.