Klage gegen HelloFresh, Verfahren III

Betreiben einer Forderung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: ​​103 O 52/25​
Zuständiges Gericht: Landgericht Berlin II
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
Prinzenstr. 89
10969 Berlin
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber einem Verbraucher eine Forderung beitreiben lässt, die nach der eigenen Bestätigung der Beklagten nicht besteht.

Das Landgericht Berlin hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (nicht rechtskräftig).