Klage gegen Pair Finance

Geltendmachung von "Mahnspesen"

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 93 O 66/25
Zuständiges Gericht: Landgericht Berlin II
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

PAIR Finance GmbH
Knesebeckstraße 62 - 63
10719 Berlin
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Die Verbraucherzentrale beantragt: 

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher zugunsten eines Dritten, für den die Beklagte Forderungen beitreibt, zur Zahlung von „Mahnspesen“ aufzufordern, wenn dem Dritten erstattungsfähige Kosten in dieser Höhe nicht entstanden sind und wenn die Beklagte den Forderungsgrund für die „Mahnspesen“ nicht erläutert, wie geschehen in den Zahlungsaufforderungen der Beklagten im Inkassoverhältnis der Beklagten mit dem Verbraucher [...] nach 1. Anlage K 2, und/oder 2. Anlage K 4 und/oder 3. Anlage K 5.