Klage gegen Sonja Merz
Vertragsbedingungen bei Reservierung eines Festzelt-Tisches
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
36 O 49/25 KfH
Zuständiges Gericht:
Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Sonja Merz GmbH
Pischekstr. 84
70184 Stuttgart
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Reservierung von Tischen in Festzelten der Beklagten an die Reservierung eine „Mindestabnahme“ knüpft und zusätzlich zum Kaufpreis für die „Wertmarken“ jeweils eine pauschalierte „Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 15,00 € sowie Versandkosten in Höhe von 17,00 € berechnet.
Darüber hinaus wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte die „Wertmarken“ formularvertraglich ersatzlos verfallen lässt, falls der Verbraucher diese „Wertmarken“ nicht während des laufenden Festes einlöst.