Klage gegen Eis GmbH
Werbung mit Rabatten / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- I-16 O 107/25
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Bochum
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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EIS GmbH
Am Lenkwerk 3
33609 Bielefeld
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
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Die Verbraucherzentrale beantragt
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet für den Kauf von Erotikartikeln mit der Angabe zu werben, der Verbraucher erhalte „-98% AUF ALLES!“, und zwar „nur heute“, wenn die Beklagte die gleiche Werbung am darauf folgenden Tag schaltet, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet für den Kauf von Erotikartikeln unter der Angabe zu werben, der Verbraucher erhalte im Rahmen des Sommerschlussverkaufs „-98% AUF ALLES!“, wenn tatsächlich die Rabattaktion nicht für sämtliche angebotenen Erotikartikel gilt, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 2.
Das Landgericht Bochum hat antragsgemäß ein Versäumnisurteil erlassen (nicht rechtskräftig). Die Beklagte hat gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt.