Unterlassungsklage gegen Commerzbank AG
Intransparente Vertragsklausel zu Negativzinsen nach § 2 UKlaG
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 3 UKl 1/15
- Zuständiges Gericht:
- OLG Frankfurt am Main
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Sachsen
- Geht vor gegen:
-
Commerzbank AG
Kaiserstraße 16
60311 Frankfurt am Main
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
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- Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.03.2026
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt am 20.05.2026
- Anmerkung: Das Urteil des OLG Frankfurt am Main ist nicht rechtskräftig. Am 20.05.2026 hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die erstinstanzliche Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erhoben.